Mautharmonisierung

Förderprogramm „De-minimis“ 2021

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragsformulare für das Förderprogramm „De-minimis 2021“ bereitgestellt. Die Frist zur Einreichung der Anträge beginnt am 7. Januar 2021 und endet am 30. September 2021.
Je Antragsteller können maximal 33.000,- Euro an Fördermitteln beantragt werden. Die Fördersumme pro Nutzfahrzeug ab 7,5 t zGM beträgt 2.000,-. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs (Windhundprinzip). Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt in elektronischer Form vollständig vorliegt. Im Rahmen des Förderprogramms können Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmenkategorien beantragen:
  • fahrzeugbezogene Maßnahme
    (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
  • personenbezogene Maßnahme
    (z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
  • Maßnahme zur Effizienzsteigerung
    (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)